Buchungsbedinungen

Vertragsabschluss

Der Mietvertrag wird mit Rücksendung der vom Mieter unterschriebenen Vertragsausfertigung nach Eingang der Anzahlung rechtskräftig. Daraufhin erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung. Erfolgt keine fristgerechte Anzahlung wird der Mietzeitraum drei Werktage nach der Frist zur Zahlung wieder freigegeben.

Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Nichtbereitstellung der Unterkunft hat der Gast Anspruch auf Schadenersatz, ausgenommen bei Verhinderung durch höhere Gewalt.

Sofern nicht anders vereinbart, beginnt das Mietverhältnis am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr.

Für die Berechnung der Miete zählt der Anreisetag als ganzer Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 25% des Mietpreises zu leisten. Der Restbetrag ist 21 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag zu entrichten.

Im Mietpreis sind die Bettwäsche, Handtücher und die Reinigung nach der Abreise enthalten. Bei der Anreise sind die Betten bezogen.

Mietobjekt

Das Mietobjekt darf nicht von mehr Personen und Haustieren bewohnt werden, als im Mietvertrag vereinbart. Der Mieter haftet für alle während seiner Mietdauer verursachten Schäden. Bei Beanstan- dungen und Schäden ist der Vermieter sofort, spätestens bis 12.00 Uhr des auf den Tag der Anreise folgenden Tages zu benachrichtigen.

Das Objekt muss besenrein verlassen werden, Kühl- und Gefrierschrank geleert, Spülmaschine ange- stellt oder nicht gefüllt. Bei übermäßiger Verschmutzung fallen zusätzliche Reinigungskosten an, die gesondert in Rechnung gestellt werden.

Sie erhalten zwei Schlüssel zum Objekt, die zu einer Schließanlage gehören. Ein Schlüssel für den Brief- kasten befindet sich im Objekt. Bei Verlust eines Schlüssels fallen hier Kosten für eine Ersatzbe- schaffung einer Schließanlage an.

Zahlung des Mietpreises

Der Mieter wird nicht von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus einer in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, z.B. Urlaubssperre, Krankheit, usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter.

Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der ausdrück- lichen Zustimmung des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner der Vermittlungsagentur für den Mietpreis.

Reiserücktritt

Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Aus der Kündigung des Mietver- trags kann der Vermieter ohne weiteren Nachweis eine Entschädigung wie folgt geltend machen:

  • bis zu 45 Tagen: 20% des Vertragspreises
  • 44 bis 30 Tage: 40% des Vertragspreises,
  • 29 bis 22 Tage: 60% des Vertragspreises,
  • 21 Tage: 100% des Vertragspreises vor dem Anreisetag, sowie bei einem Reiseabbruch während des Aufenthaltes.

Auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt, ist maßgebend für den Rücktritt ausschließlich ein ein- geschriebener Brief an Ferienhaus Langner sowie jeweils das Eingangsdatum des Briefes. Zum Schutz gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigungen empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktritt- kosten-Versicherung oder Reiseabbruchversicherung.

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.